Nachweise EWärmeG BW
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) deutlich erhöht. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte Gesetz in Kraft.
Wenn Sie aktuell eine Heizung in Ihrem Gebäude erneuern lassen, fallen Sie unter die Nachweispflicht des EWärmeG. Dabei muss ein bestimmter regenerativer Anteil der erforderlichen Energiemenge des Gebäudewärmebedarfs nachgewiesen werden.
Wir beraten Sie dazu und erstellen für Sie die erforderlichen Nachweise für Ihr jeweiliges Baurechtsamt. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.