Erstellung eines Energieausweises

Sie möchten Ihr Haus verkaufen oder vermieten? Dann ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden oder Wohnungen ist das Vorhalten eines gültigen Energieausweises durch den Eigentümer der Immobilien unabdingbar. Dieser „Gebäudesteckbrief“ gibt Auskunft über die energetische Effizienz der Immobilie. Somit werden Gebäude unterschiedlichster Bau- und Altersklassen energetisch vergleichbar. Die Gebäudebetreiberinnen und Gebäudebetreiber, Kauf- oder Mietinteressentinnen und Interessenten erhalten Informationen über gebäudespezifische Energieverbrauchs- oder -bedarfswerte und den damit verbundenen Energiekosten. Die Energieeffizienz des Gebäudes wird visuell dargestellt, wie das bekannte Energieeffizienzlabel bei Haushaltsgeräten.

Bei der Erstellung des für Ihre Immobilien passenden Energieausweises gemäß den gesetzlichen Richtlinien unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.